Durchführung von 2/3G-Kontrollen am KIT
Auf Grundlage der Corona-Verordnung Studienbetrieb § 6 Absatz 2 des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Verbindung mit der Regelung über den Dienstbetrieb des KIT in den Zeiten des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) Pandemie , Anlage 9.11 Absatz 5, kann am KIT der Nachweis des individuellen 3G-Status für die Präsenzlehre unter 2/3G Bedingungen über die KIT-Card umgesetzt werden. So wird die Teilnahmeberechtigung zu einer Lehrveranstaltung mittels der KIT-Card bei gleichzeitigem Einbuchen zur Kontaktnachverfolgung in KONKIT überprüft.
Die zentralen Registrierungsstationen
An zentralen Registrierungsstationen kann im Self-Service-Verfahren freiwillig die Erfüllung des 2/3G-Status abgeprüft und das Ergebnis auf die KIT-Card geschrieben werden, es erfolgt keine zentrale Speicherung. Im Falle von Impfung und Genesung geschieht dies einmalig für die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung, im Falle von Antigen-Testung muss dies regelmäßig neu eingetragen werden.
Dazu wird zunächst die KIT-Card auf ein Kartenlesegerät gelegt und die QR-Codes der Impf-, Genesenennachweise ausgelesen. Das Ablaufdatum des eingetragenen 2/3G-Status wird zusammen mit dem Registrierungsdatum in eine bereits vorhandene App auf der KIT-Card geschrieben. Diese App kann nur mit einem Schlüssel ausgelesen werden, der Datensatz selbst wird ebenfalls verschlüsselt. Der „G-Status“ selbst wird auf der KIT-Card nicht gespeichert oder durch das KIT erfasst, sondern lediglich dessen Ablaufdatum. Gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit gelten folgende Regelungen für das gespeicherte Ablaufdatum:
- Genesenenzertifikate: 90 Tage nach dem ersten Tag der Gültigkeit
- Impfzertifikate: Technisches Gültigkeitsdatum des Zertifikats (Nach zwei oder mehr Impfungen)
ACHTUNG: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 21.01.2022 möchten wir Sie kurzfristig über folgende Änderung informieren: Die Registrierung des 3G/2G Status auf der KIT-Card wurde auf 3G umgestellt. Testzertifikate können damit wieder auf der KIT-Card registriert werden.
Zentrale Registrierungsstationen finden Sie hier
- Mensa Campus Süd (Geb. 01.13)
- Foyer des Audi-Max (Geb. 30.95)
- SCC-Service-Desk (Geb. 20.21)
Zugang zu den zentral verwalteten Räumen für Lehrveranstaltungen
In zentral verwalteten Räumen für Lehrveranstaltungen, die mit einer „KONKIT-Box“ ausgestattet sind, erfolgt die Registrierung der Studierenden durch ein kurzen Checkin per KIT-Card, wobei auch die Erfüllung des 2/3G-Status technisch anhand der Speicherung auf der Karte überprüft wird.
Dabei wird das Ablaufdatum des eingetragenen 2/3G-Status ausgelesen. Liegt das Ablaufdatum im Vergleich zum aktuellen Tagesdatum in der Zukunft, wird die Gültigkeit des Zertifikates durch Ton- und Lichtsignale angezeigt, die Art des „G-Status“ ist nicht erkennbar.
Folgende Licht- und Tonsignale kennzeichnen die KonKIT-Box:
- weißes oder rosa Blinken → Box betriebsbereit
- bei Auflegen einer Karte:
- grünes Licht, zwei Töne → Funktion abgeschaltet - keine Wirkung
- blaues Licht, vier Töne → erfolgreiche 3G Prüfung
- Sollte nach blauem oder grünem Licht ein weiteres gelbes Lichtsignal mit entsprechendem Tonsignal erscheinen, so kann dies bei der Kontrolle ignoriert werden. Es diente als Hinweis bei der Stichprobenkontrolle.
- rotes Licht, mehrere kurze Töne → ungültige Karte
- keine Reaktion → Box neu starten: Stecker ziehen, kurz warten, Box wieder anschließen, warten bis die Box wieder betriebsbereit meldet.